Gynäkologischer Ultraschall
Bei der gynäkologischen Ultraschalluntersuchung können die Gebärmutterschleimhaut und -muskulatur, die Eierstöcke sowie die Harnblase sehr gut beurteilt werden. Diese Organe bzw. Gewebe sind bei der Tastuntersuchung, die im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung vorgesehen ist, gar nicht bzw. nur unzureichend beurteilbar. Sowohl gutartige als auch bösartige Veränderungen dieser Gewebe fallen daher bei der Tastuntersuchung oft gar nicht bzw. erst sehr spät auf.
Weiterhin ermöglicht die Ultraschalluntersuchung eine Aussage über den Zykluszeitpunkt und über die Follikelreserve sowie die Aktivität der Eierstöcke.
Unbedingt empfehlen wir eine Ultraschalluntersuchung während der Einnahme von Hormonpräparaten (Pille oder HRT) sowie bei liegenden Spiralen.
Auch in der Menopause macht es Sinn, die Harnblase, Gebärmutterschleimhaut und Eierstöcke regelmäßig zu kontrollieren. Im Falle einer Gebärmutterentfernung kann der verbliebende Vaginalstumpf ebenso gut beurteilt werden.
GOAE | Leistung | Faktor | Betrag |
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410 | Sonografie, Organ (Uterus/Vagina/Blase) |
1,4 | 16,32 € |
420 | Folgesonografie je Organ (2x: Rechter und linker Adnexbereich) | 1,4 | 13,06 € |
403 | Transkavitärzuschlag | 1,8 | 15,74 € |
Gesamt | 45,12 € |
Bitte lassen Sie es uns bei Ihrer Vorstellung in der Praxis wissen, wenn Sie diese Untersuchung wünschen. Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.